Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bau- und Ingenieurleistungen

Stand: 30.01.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Signum Plan GmbH („Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern („Auftraggeber“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich in Textform bestätigt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (einschließlich E-Mail) oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

3. Leistungsumfang / Leistungsänderungen / Nachträge

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Vertrag, Leistungsbeschreibungen/Leistungsverzeichnissen sowie ggf. Plänen und sonstigen Vereinbarungen.

Änderungen des Leistungsumfangs sowie zusätzliche Leistungen (Nachträge) werden nur nach vorheriger Abstimmung über Inhalt, Ausführung, Termine und Vergütung in Textform ausgeführt.

4. Preise, Abschlagszahlungen, Fälligkeit

Vergütungen richten sich nach dem Angebot/Vertrag. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen. Rechnungen sind spätestens innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung und sorgt für Zugang zur Baustelle (Baufreiheit). Sofern erforderlich, stellt der Auftraggeber außerdem Anschlüsse/Medien (z. B. Strom, Wasser) und notwendige Genehmigungen bereit.

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers; vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.

6. Termine / Behinderungen / höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden. Bei Behinderungen (z. B. Witterung, Lieferengpässen, Ausfall von Nachunternehmern, behördlichen Maßnahmen) und bei höherer Gewalt verlängern sich Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung ist die Leistung auf Verlangen des Auftragnehmers in angemessener Frist abzunehmen. Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Leistungsteile sind zulässig, wenn dies sachgerecht ist.

8. Mängelansprüche (Gewährleistung)

Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Gelegenheit zur Prüfung und Beseitigung des Mangels zu geben. Weitere Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Unterlagen / Nutzungsrechte

Planungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Texte und sonstige Unterlagen bleiben – soweit nicht anders vereinbart – Eigentum bzw. geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

11. Abbruch-, Schutt- und Müllpositionen / Entsorgung

Sofern im Leistungsverzeichnis Abbruch-, Schutt- oder Müllpositionen enthalten sind, umfasst die Leistung des Auftragnehmers grundsätzlich nur den händischen Transport in den vom Auftraggeber bereitgestellten Container. Die Entsorgung (Abfuhr/Deponie/Recycling) erfolgt bauseits durch den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

12. VOB/B (nur bei ausdrücklicher Vereinbarung)

Die VOB/B wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wird und dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere des BGB.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.